Anwaltliche Leistung · Jerewan

Unternehmensgründung in Armenien

Rechtliche Hilfe bei Gründung, Umstrukturierung und Liquidation in Armenien. Gründungsunterlagen, Gesellschafterbeschlüsse und Registeränderungen.

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Bis zu 1 Stunde · 20 000 AMD

Was die rechtliche Prüfung umfasst

Die Unternehmensgründung beginnt mit den vorgesehenen Eigentümern, der Geschäftsführung und der geplanten Tätigkeit. Darauf beruhen Gründungsunterlagen und Registrierungsentscheidungen. Umstrukturierung und Liquidation erfordern eine gesonderte Prüfung bestehender Verpflichtungen. Gründer im Ausland können vorab Identitätsnachweise und Vertretungsvollmachten besprechen.

Eine Gesellschaft in Armenien gründen oder verändern

Vor einer Gründung besprechen wir Beteiligte, Tätigkeit, Geschäftsführung und vorhandene Dokumente. Bei Aufträgen aus dem Ausland sind Vertretungsbefugnisse und ausländische Urkunden gesondert zu prüfen. Bei bestehenden Gesellschaften ist zwischen Datenänderung, Umstrukturierung und Liquidation zu unterscheiden. Die Registrierung klärt nicht automatisch Bankanforderungen oder sämtliche steuerlichen Pflichten.

Wann Unterstützung sinnvoll sein kann

  • Sie möchten ein Unternehmen in Armenien gründen
  • Eigentümerstruktur oder Organisation sollen sich ändern
  • Eine Umstrukturierung oder Liquidation wird erwogen

Wie die Anwältin helfen kann

  • Eigentümerstruktur und Geschäftsführung besprechen
  • Satzung, Beschlüsse und Registrierungsunterlagen erstellen
  • Vereinbarte Registrierungsschritte rechtlich begleiten

Unterlagen für Ihre Beratung

Dies ist eine erste Orientierung. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, wird individuell geklärt.

  • Identitätsnachweise der Gründer und geplante Unternehmensdaten
  • Gegebenenfalls bestehende Satzung und Registerangaben
  • Gesellschafterbeschlüsse und Vertretungsunterlagen

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 01Erste Anfrage
  2. 02Prüfung der Fakten und Unterlagen
  3. 03Besprechung der Rechtsposition
  4. 04Vereinbarte rechtliche Schritte
  5. 05Besprechung des weiteren Vorgehens

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Gründung aus dem Ausland beginnen?

Zunächst können die Unternehmensstruktur und erforderlichen Unterlagen besprochen werden. Ob weitere Schritte durch eine Vertretung möglich sind und welche Vollmachten, Übersetzungen oder Formalitäten erforderlich sind, wird individuell geprüft.

Gehört ein Bankkonto zur Unternehmensregistrierung?

Registrierung und Kontoeröffnung sind getrennte Verfahren. Die rechtlichen Aufgaben werden vorab vereinbart; Kontoanforderungen hängen auch von der gewählten Bank ab.

Beratung

Besprechen wir Ihr Anliegen

Am Telefon können wir Ihr Anliegen und die mögliche Form der Zusammenarbeit besprechen.

Kanzleiadresse

Vardanants-Straße 13, Jerewan

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Sie leben außerhalb Armeniens?

Die Möglichkeit einer Online-Beratung und Vertretung wird individuell geprüft. Nennen Sie beim ersten Anruf Ihr Aufenthaltsland und Ihr Anliegen zum armenischen Recht.

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