Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsanteile und Gesellschafterstreit
Gesellschaftsrechtliche Beratung in Armenien: Satzungen, Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsführungsbefugnisse, Beteiligungen und interne Streitigkeiten.
Anwaltliche Leistung · Jerewan
Rechtliche Hilfe bei Gründung, Umstrukturierung und Liquidation in Armenien. Gründungsunterlagen, Gesellschafterbeschlüsse und Registeränderungen.
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Die Unternehmensgründung beginnt mit den vorgesehenen Eigentümern, der Geschäftsführung und der geplanten Tätigkeit. Darauf beruhen Gründungsunterlagen und Registrierungsentscheidungen. Umstrukturierung und Liquidation erfordern eine gesonderte Prüfung bestehender Verpflichtungen. Gründer im Ausland können vorab Identitätsnachweise und Vertretungsvollmachten besprechen.
Vor einer Gründung besprechen wir Beteiligte, Tätigkeit, Geschäftsführung und vorhandene Dokumente. Bei Aufträgen aus dem Ausland sind Vertretungsbefugnisse und ausländische Urkunden gesondert zu prüfen. Bei bestehenden Gesellschaften ist zwischen Datenänderung, Umstrukturierung und Liquidation zu unterscheiden. Die Registrierung klärt nicht automatisch Bankanforderungen oder sämtliche steuerlichen Pflichten.
Dies ist eine erste Orientierung. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, wird individuell geklärt.
Zunächst können die Unternehmensstruktur und erforderlichen Unterlagen besprochen werden. Ob weitere Schritte durch eine Vertretung möglich sind und welche Vollmachten, Übersetzungen oder Formalitäten erforderlich sind, wird individuell geprüft.
Registrierung und Kontoeröffnung sind getrennte Verfahren. Die rechtlichen Aufgaben werden vorab vereinbart; Kontoanforderungen hängen auch von der gewählten Bank ab.
Beratung
Am Telefon können wir Ihr Anliegen und die mögliche Form der Zusammenarbeit besprechen.
Die Möglichkeit einer Online-Beratung und Vertretung wird individuell geprüft. Nennen Sie beim ersten Anruf Ihr Aufenthaltsland und Ihr Anliegen zum armenischen Recht.
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